AGB
§ 1 Anwendungsbereich
Die Agentur buero digitale GmbH (nachfolgend als buero-digitale bezeichnet) führt alle Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB aus. Mit der erstmaligen Nutzung der Dienstleistungen von buero-digitale gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch ohne besondere Vereinbarung für alle weiteren Geschäftsbeziehungen, ohne nochmals vereinbart werden zu müssen.
Jegliche Änderungen und Nebenabsprachen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. buero-digitale erbringt die Leistungen selbst oder durch Dritte, jedoch werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Der Auftraggeber erteilt buero-digitale mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.
§ 2 Zustandekommen von Verträgen
Sämtliche Angebote von buero-digitale sind freibleibend. Erst durch die schriftliche Bestätigung von Aufträgen durch buero-digitale werden diese für buero-digitale verbindlich. Die Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
§ 3 Auftragsunterlagen
Der Kunde stellt buero-digitale alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Der Kunde trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Soweit Daten an buero-digitale -gleich in welcher Form- übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. buero-digitale übernimmt keine Verpflichtung, den Inhalt des Kundenauftrags zu prüfen. buero-digitale behält sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen vor, diese wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. buero-digitale kann insbesondere dann Aufträge ablehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
§ 4 Haftung des Kunden
Der Kunde übernimmt die Verantwortung für den Inhalt seines Auftrags. Er haftet insbesondere dafür, dass der Inhalt seines Auftrags den presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Kunde versichert, dass er für die zur Verbreitung vorgesehenen Inhalte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen ist oder solche erworben hat. Der Kunde stellt buero-digitale von allen Ansprüchen Dritter frei, die buero-digitale aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn dieser storniert sein sollte, erwachsen.
§ 5 Geheimhaltung / Datenschutz
buero-digitale speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und –abwicklung benötigten Daten des Kunden. buero-digitale verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen hinsichtlich aller Geschäftsvorgänge und Planungen seitens des Auftraggebers, die buero-digitale im Zusammenhang mit einem zu erledigenden Auftrag bekannt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören.
Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Wünscht der Kunde Eintragungen in Suchprogramme und Branchenverzeichnisse, gelten die dafür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von buero-digitale in den gewünschten Medien frei veröffentlicht und somit Dritten zugänglich gemacht werden. Beide Vertragspartner werden sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten und auch ihre Mitarbeiter zur Einhaltung der Bestimmungen verpflichten.
§ 6 Urheberrechte
buero-digitale räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Für bestimmte Bestandteile, die zum Aufbau oder Pflege des Corporate Identity dienen, räumt buero-digitale dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist zur Weiterlizenzierung nicht berechtigt.
Der Kunde ist berechtigt, den auf seinen Webseiten beziehungsweise Druckvorlagen enthaltenen Informationsdatenbestand selbst zu ändern oder von Dritten ändern zu lassen. Er ist hingegen nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung Änderungen am Layout oder am Design, d. h. an der grafischen Ausgestaltung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
§ 7 Nutzungsrecht
Der Auftraggeber nutzt die von buero-digitale erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen geregelt sein. Konzepte, Strategien und Systeme, die von buero-digitale entwickelt wurden, werden immer nur für ein juristisch selbstständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.
§ 8 Leistungen
(1) buero-digitale erstellt nach den Vorgaben und Wünschen des Kunden im Rahmen der individuellen Vereinbarungen Anwendungen sowie Druckerzeugnisse für den Kunden.
(2) Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, übernimmt buero-digitale sowohl die grafische und künstlerische Ausgestaltung der Anwendungen und/oder Druckerzeugnisse als auch die technische Umsetzung (vollständige Programmierung der Anwendungen und Einbindung von weiteren Daten, z.B. Grafiken).
(3) Art und Umfang der von buero-digitale zu erstellenden Anwendungen und/oder Druckerzeugnisse bemisst sich nach den individuellen Vereinbarungen, die aufgrund des Angebots in einem Pflichtenheft auf der Grundlage der vom Kunden gestellten Anforderungen getroffen werden.
§ 9 Entwicklungsstufen
(1) Auf Grundlage des Angebots und des Pflichtenhefts wird buero-digitale nach Maßgabe der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ein Grobkonzept anfertigen, in dem die wesentlichen grafischen und inhaltlichen Elemente sowie das Navigationssystem fixiert werden (Grobkonzept).
(2) In einem zweiten Entwicklungsschritt werden die Anwendungen und/oder Druckerzeugnisse nach Maßgabe der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verfeinert und mit Datenmaterial aufgefüllt (Feinkonzept).
(3) In einem letzen Entwicklungsschritt werden die Anwendungen und/oder Druckerzeugnisse dergestalt fertiggestellt, dass sie zur Veröffentlichung bereit sind (Fertigstellung).
(4) Das Ergebnis einer jeden Entwicklungsstufe wird dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt. Die Entwicklungsstufe wird jeweils durch die schriftliche Genehmigung des Kunden abgenommen und ist danach für den Kunden verbindlich.
§ 10 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt für jede der drei Entwicklungsstufen gesondert durch schriftliche Erklärung des Kunden.
(2) Fordert buero-digitale den Kunden schriftlich zur Abnahme auf, so gilt die jeweilige Entwicklungsstufe als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen die Abnahme schriftlich und unter Angabe von Gründen verweigert und buero-digitale den Kunden in der schriftlichen Aufforderung auf die Abnahmefiktion hingewiesen hat.
(3) Änderungen an den Anwendungen und/oder Druckerzeugnissen sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf bereits abgenommene Entwicklungsstufen beziehen.
§ 11 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Verbindliche Liefer- oder Leistungstermine bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung von buero-digitale die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Soweit buero-digitale die vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für buero-digitale nicht abwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für buero-digitale keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 12 Fälligkeit von Zahlungen des Kunden; Abrechnung; Verzug
(1) Das vereinbarte Honorar ist nach Rechnungslegung zu entrichten. buero-digitale ist berechtigt, das Gesamthonorar in Abschlägen vor Fertigstellung in Rechnung zu stellen. Höhe und Zeitpunkt der einzelnen Abschläge liegt im Ermessen von buero digitale.
(2) Auslagen von buero-digitale, die vom Kunden zu ersetzen sind, kann buero-digitale fällig stellen, sobald sie buero-digitale selbst von dem Dritten fällig gestellt worden sind.
(3) buero-digitale ist berechtigt, im Angebot nicht kalkulierte Kosten und Leistungen in Rechnung zu stellen, die zur Umsetzung des Auftrages nötig sind. Bei einer Überschreitung des Angebotspreises um 10% muss buero-digitale beim Kunden eine Bestätigung einholen.
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist buero-digitale berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinsatz (BGB § 288 (2) nF, HGB § 352 (1) S. 1 nF.) zu verlangen. Die Zinsenforderung setzt 10 Werktage nach Rechnungsversand ein. Die Verzugszinsen fallen bei der Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
(5) Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungen das Eigentum von buero-digitale.
§ 13 Gewährleistung
Die von buero-digitale erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Instruktionen des Auftraggebers.
Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
Der Auftraggeber stellt buero-digitale von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von buero-digitale auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
Mangelhafte Leistungen werden von buero-digitale innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, die mit dem Datum der Abnahme beginnt, ausgebessert .
Mängel an den Leistungen von buero-digitale müssen sofort nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden.
Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung hat buero-digitale das Recht, seine Leistungen nachzubessern. Erst nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen.
§ 14 Haftung
buero-digitale haftet für Schäden, die von buero-digitale oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages.
Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. buero-digitale übernimmt keine Haftung für Schreibfehler in Angeboten und für Fehler, die erst nach Korrekturen und Freigabe durch den Auftraggeber beanstandet werden. buero-digitale übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seinen eigenen Rechtsberater.
§ 15 Konkurrenzklausel
buero-digitale akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
§ 16 Aufrechnungsverbot
Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber buero-digitale nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 17 Gerichtstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. buero-digitale ist auch berechtigt, bei dem für den Sitz des Unternehmens des Kunden zuständigen Gerichts zu klagen.
§ 18 Nichtigkeit
Sollte eine der hier genannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht verwirkt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den ursprünglich angestrebten Zweck weitestgehend erreichen.